Forschungsprojekte Stiftung

Förderung innovativer Projekte

Die Stiftung FH Graubünden Technik fördert innovative Projekte unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien.

Kriterien für förderbeiträge

Die Förderung gilt Projekten, die u.a. folgenden Kriterien entsprechen:

  • Projekte mit klarer Kontur bzw. Identität
  • Projekte, die eine Initialförderung bzw. eine Anschubfinanzierung brauchen
  • Projekte, welche die Ausgestaltung und Erweiterung des Angebotes in der Lehre (Diplom, NDS, WTT) fördern (z.B. Hochschulforum, Ausbildungssymposien, etc.)
  • Anträge zur Förderung der Durchführung von Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung

Gegenstand der Förderung

Die Förderung gilt Projekten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Bereich Lehre
  • Akquisition und Durchführung von Projekten (angewandte Forschung und Entwicklung, Wissens- und Technologietransfer
  • Knüpfung von Kontakten mit Unternehmungen, mit in- und ausländischen Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Weitere Aktivitäten, die dem Vereinszweck entsprechen

Gesuch

Gesuche müssen einen technischen Bezug haben und sich durch eine wirkliche Innovation auszeichnen. Es gelten die gleichen Kriterien wie beim Förderverein. In der Regel wird ein Prototyp erwartet sowie ein Partner, der sich am Vorprojekt beteiligt.

 

Die Gesuche werden jeweils im Herbst behandelt. Einreichefrist ist jeweils der 31.08.

vorgehen

Gesuchsteller

Alle Mitarbeitenden und Studierenden der FH Graubünden sind berechtigt, Projektgesuche bzw. Anträge für finanzielle Unterstützung der Stiftung FH Graubünden Technik einzureichen.

 

Angaben zum Gesuch

  1. Titel des Projektes/Gesuch
  2. Gesuchsteller/in
  3. Projektpartner
  4. Kurzbeschrieb des Projektes (höchstens 1/4 A4 Seite)
  5. Projektnutzen
  6. Finanzplan
    a) Projekt-Gesamtkosten aufgeschlüsselt nach
         - Salärkosten inkl. Sozialleistungen
         - Materialkosten
         - Weitere Ausgaben (Reisespesen, etc.)
    b) Beitragsleistungen aufgeschlüsselt nach Beitragspartnern
    c) Kostendeckungsgrad
  7. Gesuch
    a) Erwünschter Kostenbeitrag
    b) Erwünschter Zeitpunkt der Leistungsausrichtung
  8. Gesuchsdatum sowie Unterschrift/en Gesuchsteller/innen

 

Eingabe/Termine

Projekteingaben/Anträge sind zu richten an:

Prof. Dr. Bruno Studer

bruno.studer@fhgr.ch

 

Eingabetermine ist jeweils: Ende August

 

Verfahren

Projekte, die den Kriterien für die Förderung nicht entsprechen, werden nicht begutachtet. In der Regel werden die Gesuchsteller innerhalb von spätestens 6 Wochen nach den vorgegebenen Eingabeterminen über den Entscheid benachrichtigt. Der Stiftungsrat der FH Graubünden Technik entscheidet abschliessend über Unterstüzungen bzw. Abweisungen.

 

Projektauswertung

Zur Förderung der Transparenz und des Gedankenaustausches berichten die Projektleiter/innen dem Stiftungsrat auf geeignete Weise (z.B. Berichte, Workshops, etc.) über den Stand und über Zwischenergebnisse von grösseren Projekten. Über jedes von der Stiftung FH Graubünden Technik mitfinanzierte Projekt ist ein kurz gefasster Abschlussbericht einzureichen, der eine Nutzen-Analyse des Projektes enthält (eine A4 Seite).