Die Stiftung FH Graubünden Technik fördert innovative Projekte unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien.
Die Förderung gilt Projekten, die u.a. folgenden Kriterien entsprechen:
Die Förderung gilt Projekten, die folgende Kriterien erfüllen:
Gesuche müssen einen technischen Bezug haben und sich durch eine wirkliche Innovation auszeichnen. Es gelten die gleichen Kriterien wie beim Förderverein. In der Regel wird ein Prototyp erwartet sowie ein Partner, der sich am Vorprojekt beteiligt.
Die Gesuche werden jeweils im Herbst behandelt. Einreichefrist ist jeweils der 31.08.
Gesuchsteller
Alle Mitarbeitenden und Studierenden der FH Graubünden sind berechtigt, Projektgesuche bzw. Anträge für finanzielle Unterstützung der Stiftung FH Graubünden Technik einzureichen.
Angaben zum Gesuch
Eingabe/Termine
Projekteingaben/Anträge sind zu richten an:
Prof. Dr. Bruno Studer
Eingabetermine ist jeweils: Ende August
Verfahren
Projekte, die den Kriterien für die Förderung nicht entsprechen, werden nicht begutachtet. In der Regel werden die Gesuchsteller innerhalb von spätestens 6 Wochen nach den vorgegebenen Eingabeterminen über den Entscheid benachrichtigt. Der Stiftungsrat der FH Graubünden Technik entscheidet abschliessend über Unterstüzungen bzw. Abweisungen.
Projektauswertung
Zur Förderung der Transparenz und des Gedankenaustausches berichten die Projektleiter/innen dem Stiftungsrat auf geeignete Weise (z.B. Berichte, Workshops, etc.) über den Stand und über Zwischenergebnisse von grösseren Projekten. Über jedes von der Stiftung FH Graubünden Technik mitfinanzierte Projekt ist ein kurz gefasster Abschlussbericht einzureichen, der eine Nutzen-Analyse des Projektes enthält (eine A4 Seite).